Krankenversicherung
Ist man in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt, muss man sich bei einer deutschen Krankenkasse versichern. Spätestens beim Arbeitsantritt muss man dem Arbeitgeber mitteilen, bei welcher Krankenkasse man sich versichern lassen möchte, denn dieser übernimmt dann die Anmeldung. Im Krankheitsfall hilft die gesetzliche Krankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation. Solltest du wegen einer Krankheit länger nicht arbeiten können, bekommst du Krankengeld als Lohnausgleich.
Rentenversicherung
Wenn du bei einem Unternehmen angestellt bist, zahlst du in die Rentenversicherung ein. Nach aktuellem Stand kannst du spätestens mit 67 Jahren in Rente gehen und bekommst dann finanzielle Unterstützung von der Rentenversicherung. Voraussetzung ist, dass du die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren nachweisen kannst. Auch wenn du wegen Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr arbeiten kannst, hilft die Rentenversicherung.
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Krankenversicherung
Ist man in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt, muss man sich bei einer deutschen Krankenkasse versichern. Spätestens beim Arbeitsantritt muss man dem Arbeitgeber mitteilen, bei welcher Krankenkasse man sich versichern lassen möchte, denn dieser übernimmt dann die Anmeldung. Im Krankheitsfall hilft die gesetzliche Krankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation. Solltest du wegen einer Krankheit länger nicht arbeiten können, bekommst du Krankengeld als Lohnausgleich.
Rentenversicherung
Wenn du bei einem Unternehmen angestellt bist, zahlst du in die Rentenversicherung ein. Nach aktuellem Stand kannst du spätestens mit 67 Jahren in Rente gehen und bekommst dann finanzielle Unterstützung von der Rentenversicherung. Voraussetzung ist, dass du die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren nachweisen kannst. Auch wenn du wegen Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr arbeiten kannst, hilft die Rentenversicherung.